Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung, teils auch Personalleasing, Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, bezeichnet die Beauftragung von Arbeitnehmern, die bei einem anderen Unternehmen angestellt sind. Ein Unternehmen "entleiht" sich somit einen Arbeitnehmer, wodurch dieser auch "Zeitarbeitnehmer" genannt wird. Dieser "Zeitarbeitnehmer" steht bei einem anderen Unternehmen, dem "Verleiher", unter Arbeitsvertrag. Der Verleiher und der Entleiher schließen dazu einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und der Verleiher stellt dem Entleiher eine Rechnung über den vereinbarten Verrechnungssatz. Durch den Verleiher erhält der Zeitarbeitnehmer ein klassisches Gehalt, die Sozialabgaben werden getätigt und er erhält Urlaubstage. Der Zeitarbeitnehmer verrichtet im Gegenzug die zuvor vertraglich festgelegten Aufgaben bei dem Entleiher. Dadurch entsteht ein Dreiecksverhältnis. Die Rechte und Pflichten jeder beteiligten Partei (Verleiher, Zeitarbeitnehmer und Entleiher) sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgesetzt.
Für Unternehmen: Arbeitnehmerüberlassung als Alternative zur Freelancervermittlung
Prozesses
Wir setzen auf die Nähe zu unseren Kunden. Nur so können wir Bedarfe optimal ermitteln und Sie individuell beraten.
Unsere Nähe zu unseren Experten und zu unseren Kunden erlaubt eine Trendanalyse innerhalb der Branchen. Dadurch können wir auf neuste Änderungen und Bedarfe schnell reagieren.
Sie verfügen über die vollständige Weisungsbefugnis, legen zuvor die Wochenarbeitsstunden fest und das gesamte Beschäftigungsverhältnis ist auf die Dauer Ihres Bedarfs befristet. Dabei zahlen Sie lediglich die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden (ohne Urlaub und Krankheitstage).
Für Bewerber: Arbeitnehmerüberlassung für IT-Experten
Wir wenden stets den branchenführenden IGZ-Tarifvertrag an. Als Experte profitieren Sie von fairer Bezahlung, sozialer Absicherung, Gehalt auch im Krankheitsfall sowie von Urlaubstagen.
Über den gesamten Bewerbungsprozess hinweg werden Sie von unseren erfahrenen Recruitern betreut. Gemeinsam gehen wir Ihren Lebenslauf durch und bereiten Sie bestens auf das gemeinsame Vorstellungsgespräch bei unserem Kunden vor.
Eine Bewerbung – viele Chancen! Sollte sich Ihr Einsatz bei einem Unternehmen dem Ende neigen, bieten wir Ihnen Zugang zu spannenden Folgeprojekten.
InStaffing als Alternative um IT-Experten langfristig zu binden
Für Kunden:
Sie wollen kurzfristig Personalengpässe überbrücken und gleichzeitig in die Zukunft investieren? Nutzen Sie hierfür InStaffing, eine spezielle Form der Arbeitnehmerüberlassung. Instaffing bietet Unternehmen die Möglichkeit, neue Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kennenzulernen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Denken Sie an Instaffing als eine verlängerte Probezeit, die Ihnen mehr Flexibilität und Sicherheit bei der Personalentscheidung ermöglicht. Ihre Vorteile auf einem Blick:Risikominimierung
kennen und bewerten Sie deren Leistung und Integration in Ihr Team.
spezifischen Anforderungen anpassen.
Fehlentscheidungen bei der Personalauswahl verbunden sind.
Personalengpässe und spezielle Projektanforderungen.
Für Bewerber:
Das InStaffing bietet IT-Experten eine hervorragende Möglichkeit, den potenziellen Arbeitgeber und das Arbeitsumfeld intensiv kennenzulernen. Durch die Gelegenheit der späteren Festanstellung bieten sich dabei langfristige berufliche Perspektiven. Dadurch finden unsere Experten die Position und das Unternehmen, das am besten zu Ihnen passt, ohne sich vorher festlegen zu müssen.Arbeitgeber und deren Arbeitsumfeld intensiv kennenzulernen, bevor
Sie sich langfristig binden.
und profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen, die Ihre Arbeit
wertschätzen.
Festanstellung bieten sich langfristige berufliche Perspektiven.
Unternehmen, das am besten zu Ihnen passt, ohne sich von Anfang
an festlegen zu müssen.
Häufig gestellte Fragen zu der Arbeitnehmerüberlassung
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich für bis zu 18 Monate im gleichen Unternehmen möglich*. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Stelle kundenseitig mit einem neuen Experten besetzt werden, oder der Zeitarbeitnehmer kann von dem Entleiher, je nach vertraglicher Regelung, in eine Festanstellung übernommen werden. Alternativ können Positionen nach einer Ruhephase von drei Monaten erneut mit den gleichen Zeitarbeitnehmern besetzt werden. Expertenseitig stellen wir zum Ende eines Projektes, sollte eine Übernahme nicht infrage kommen, spannende Stellenangeboten vor, sodass ein reibungsloser Übergang entsteht.
*Ausnahme für diese Regelung gibt es nur, wenn Tarifverträge bei dem Entleiher eine andere Überlassungshöchstdauer festlegen.
Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung auf offene Stellen innerhalb des Unternehmens hinzuweisen (§13 AÜG).