Empfehlungsprogramm der top itservices AG

Informationen zur Gültigkeit und Abwicklung

 

Die folgende Regelung gilt für Empfehlungen, die bis einschließlich dem 31.12.2025 eingehen.

1. Expertenempfehlung
Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur, sofern der vorgeschlagene Experte der top itservices AG zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht bekannt ist. Zudem gilt eine Frist von 90 Tagen nach Empfehlung. Bei Ablauf dieser Frist muss sich der empfohlene Experte in mindestens einem aktiven Prozess befinden (es muss zu einem Vorschlag des Kandidaten beim Kunden gekommen sein). Kommt es bei den genannten Prozessen zu einem Vertragsabschluss, besteht ein Anspruch auf die Prämie einer Expertenempfehlung.

a) Personenkreis der Empfehler* und Gültigkeit dieser Regelung
Der Prämienanspruch gilt nur für Personen, die nicht angestellte Mitarbeiter von Systemhäusern oder Personaldienstleistern sind. Eine Empfehlung von Personen, die beim eigenen Arbeitgeber angestellt sind, ist nicht zulässig (Arbeitskollegen, Mitarbeiter). 
2. Kunden- oder Projektempfehlung
Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur, sofern der top itservices AG das Projekt zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht bekannt ist. Der Projektempfehler darf nicht bei der empfohlenen Firma angestellt sein. Zudem gilt eine Frist von 90 Tagen nach der Empfehlung. Bei Ablauf dieser Frist müssen sich durch die top itservices AG vorgeschlagene Kandidaten in einem aktiven Prozess für das Projekt befinden (es muss zu einem Vorschlag mindestens eines Kandidaten für das Projekt gekommen sein). Kommt es bei den genannten Prozessen zu einem Vertragsabschluss, besteht ein Anspruch auf die Prämie einer Projektempfehlung.
a) Personenkreis der Empfehler und Gültigkeit dieser Regelung
Der Prämienanspruch gilt nur für Empfehler, die nicht in der Firma angestellt sind, in deren Auftrag das Projekt durchgeführt werden soll.
3. Übermittlung der Empfehlung
Die Empfehlung kann nur über das Anmeldeformular der top itservices AG vollständig an uns übermittelt werden. Nach Eingang der Experten- bzw. Projektempfehlung wird die Anspruchsgültigkeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfungsphase wird eine Bestätigungsmail an den empfohlenen Experten/ Ansprechpartner der Firma sowie eine Info-Mail an den Empfehler versendet. Erst nach Bestätigung des empfohlenen Experten/ Ansprechpartners der Firma startet die oben genannte Frist von 90 Tagen und die top itservices AG nimmt ihre Aktivitäten auf.
Im Falle einer Expertenempfehlung muss der empfohlene Experte zusätzlich direkt im Anschluss der Bestätigung seine Profilunterlagen hochladen und die AGBs bestätigen. 
Sollte es zu keiner Bestätigung kommen bzw. bei einer Expertenempfehlung keine Profilunterlagen eingereicht und die AGBs nicht bestätigt worden sein, gilt die Empfehlung als nichtig. 

4. Feedback zu Ihrer Empfehlung
Sie werden über den aktuellen Status Ihrer Experten-/Projektempfehlung per E-Mail in folgender Weise informiert:
a) Sollten die in Punkt 1 oder 2 angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder die Bestätigung des empfohlenen Experten/ Ansprechpartners der Firma (siehe Punkt 3) nicht erfolgen, erhalten Sie eine entsprechende Absage für Ihre Empfehlung. Entsprechendes gilt auch für Expertenempfehlungen, sofern keine Profilunterlagen eingereicht oder die AGBs bestätigt wurden. 
b) Nach einer Frist von 90 Tagen erhalten Sie eine E-Mail über den aktuellen Status Ihrer Empfehlung. Dies kann entweder eine Absage oder eine Information über mindestens einen noch laufenden Prozess sein. 
c) Im Erfolgsfall senden wir Ihnen unabhängig von der oben genannten Frist direkt eine E-Mail zu. 
d) Für Prozesse, die nach der genannten Frist von 90 Tagen noch aktiv sind, jedoch danach nicht zum Erfolg führen, bekommen Sie umgehend nach Beendigung des Prozesses eine entsprechende Mitteilung. 

5. Auszahlung der Prämie
Die Berechnung der Prämie erfolgt je nach Art der Empfehlung und Auslastungsgrad des vermittelten Experten auf Basis eines monatlichen Betrags (250 € für eine Expertenempfehlung, 500 € für eine Projektempfehlung, 750 € für eine Projektvermittlung) und wird für die Laufzeit des Projektes, maximal für 12 Monate, gezahlt.

a. Der Empfehler ist angestellter Projektmitarbeiter der top itservices AG

Die Abrechnung und Auszahlung der Prämie erfolgt quartalsweise nach Monatsabschluss des vergangenen Quartals und wird über die Gehaltsabrechnung als Brutto-Gehalt ausgezahlt. Somit ist die Prämie in der Regel den üblichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Abgaben unterworfen. Der Anspruch auf die Prämie erlischt bei arbeitgeberseitiger Kündigung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

b. Der Empfehler ist zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht bei der top itservices AG angestellt (Freelancer, ehem. Mitarbeiter oder angestellt bei anderen Firmen)

Die Abrechnung und Auszahlung der Prämie erfolgt quartalsweise nach Monatsabschluss des vergangenen Quartals auf Gutschriftbasis im Sinne des §14 Absatz 2 Satz 3 UstG.

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*Erfolgt im Text zugunsten einer besseren Lesbarkeit keine explizite Differenzierung zwischen der weiblichen, männlichen und weiteren Formen, so sind dennoch stets alle gemeint.